Leistungen - Barrierefreier Wohnraum
Barrierefreiheit ist sowohl im Wohnraum wie auch in den Hauszugängen wichtig

Barrierefreiheit

Ein stabiler Haltegriff hilft am Treppenaufgang

ARTA ist Ihr Partner für den Umbau von barrierefreien Wohn- und Zugangsräumen aus einer Hand. Je nach Standort bieten wir Ihnen eine unterschiedliche Leistungstiefe an - sprechen Sie uns einfach darauf an.

Unsere Leistungen:

  • Nivellierung von Bodenflächen, beseitigen von Schwellen, bodengleiche Terrassen- und Balkonzugänge
  • Verlegung rutschhemmender, kontrastreicher Bodenbeläge, Sicherheitsmarkierungen innen und außen
  • Umbau oder Erneuerung der Zugänglichkeit von Fenstern, Türen, Balkon- und Terrassentüren; Sicherheitsmarkierungen auf Glasflächen
  • Änderung der Raumaufteilung und Einzel-Raumgrößen (abhängig von Gebäudestruktur und Statik)
  • Rahmenverbreiterungen von Türen
  • Verlegen von Lichtschaltern, und Steckdosen sowie Lampen(-anschlüssen)
  • Komplettumbauten von Badezimmern und sanitären Anlagen (Fliesen, Sanitärmöblierung)
  • Küchentausch oder Umbau im Bestand (nur im Rahmen von kompletten Küchenumbauten)
  • barrierefreie Farbkonzepte
  • Geländer und Haltevorrichtungen (in Verbindung mit Raummodernisierungen)
  • Erstellung von altersgerechten Wartezonen (Mehrfamilienhaus) und Abstellflächen (Rollatoren, Rollstühle entsprechend Brandschutzvorgaben)
  • Herstellen von barrierefreien Gebäudezugängen
  • Umbauten/ Durchbrüche für nachträgliche Liftanlagen

Ein Ansprechpartner für:

  • Planung und Machbarkeitsprüfung
  • Ausführung aus "einer Hand"
  • Erläuterung und Übergabe

ARTA barrierefreier Umbau - gut zu wissen

Barrierefreier Umbau will gut geplant sein, damit am Ende das Ergebnis den Alltag auch wie gewünscht erleichtert. Hier haben wir Ihnen einige Informationen zum Umbau für altersgerechte und/ oder behindertengerechte Umbaumaßnahmen zusammengestellt.

Vorplanung

Ob Barrierefrei, Barrierearm, Schwellenarm, Barrierereduziert, Rollstuhlgerecht, Behindertengerecht, Seniorengerecht, Altengerecht - Barrierefreiheit bedeutet für jeden etwas Individuelles.

Im ersten Schritt klären wir daher mit Ihnen genau, was Ihr Renovierungs- oder Umbauziel ist. Dann gilt es zu prüfen, welche Möglichkeiten und Grenzen durch bauliche Vorgaben gegeben sind. Je nach Leistungsumfang und Gebäudestruktur kann es sein, dass hierzu Unterlagenprüfungen oder auch Probeöffnungen in Teilbereichen notwendig sind sind, um die baulichen Vorgaben richtig abwägen zu können. Soweit erforderlich ziehen wir Planer hinzu, die bei Bedarf auch eventuelle erforderliche Planungen/ statische Berechnungen oder Umbauanträge erstellen können.

Auf der Basis dieser Vorplanung stimmen wir mit Ihnen im Rahmen einer ersten Kostenschätzung die konkrete Umsetzungsplanung ab. Das daraufhin erstellte Angebot ist - soweit möglich - ein Festpreisangebot, auf dass Sie sich dann auch verlassen können.

Der letzte Schritt vor dem Umbau ist dann eine sorgfältig mit Ihnen abgestimmte Terminplanung für den Umbau in einem möglichst kurzen Zeitraum, damit so wenig Beeinträchtigungen wie möglich durch den barrierefreien Umbau beachtet werden müssen.

Umbau aus einer Hand

Viele Gewerke auf engstem Raum erfordern bei Komplettumbauten optimale Abstimmung und idealerweise kurze Wege zwischen den einzelnen Fachhandwerker.

Umbauten sind naturgemäß mit Einschränkungen verbunden. Damit diese so wenig stören wie möglich, haben wir das System "aus einer Hand" bei den barrierefreien Umbauten umgesetzt. Aus einer Hand bedeutet die Bündelung der Planung und Ausführungskoordination in einem Unternehmen statt in vielen. Das erspart Ihnen viel "Lauferei" und gewährleistet, dass die Schnittstellen weitestgehend schon vor Beginn der Arbeiten sauber geplant und "getacktet" sind. Größere Bauunterbrechungen und unliebsame Überraschungen weil die eine Leistung nicht zur anderen passt, bleiben einem auf diese Weise erspart.

Damit wir das für Sie umsetzen können, benötigen wir ausreichend zeitlichen Vorlauf - je mehr Leistungen und Gewerke aufeinander abgestimmt werden, um so sorgfältiger führen wir unsere Planungen durch. Und: Während der kompletten Umbauten haben Sie immer einen Ansprechpartner, der Sie sicher durch die Renovierung beziehungsweise den Umbau begleitet.

Um die Bauzeiten kurz zu halten beginnen wir auch erst, wenn alle notwendigen "Artikel" vor Ort lieferbereit sind. Küchen, Fenster oder Türen - viele Elemente haben längere Herstellungszeiten. Damit Sie nicht in halbfertiger Umgebung leben müssen, beginnen wir daher erst, wenn alle Bauelemente vor Ort sind.

Zu guter Letzt entscheiden Sie, ob Sie während der Umbaumaßnahmen anwesend sind, oder vielleicht lieber in einem Hotel oder bei anderen Personen unterkommen. So oder so übernehmen wir alle Leistungen, die für den Umbau erforderlich sind. Also auch Möbelumstellungen oder -ausbau, Schutzmaßnahmen aller Art oder auch die Bereitstellung von Interimseinrichtungen für Küche, Sanitär und anderes.

Ein- und Mehrfamilienhäuser

Unsere Expertise für den barrierefreien Umbau lässt sich in allen Bauwerken einsetzen, ob Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus oder Wohnung

Prinzipiell sind die Anforderungen aus Sicht des Nutzers in allen Gebäuden die gleichen. In der Umsetzung entstehen allerdings ganz unterschiedliche Aufgabenstellungen. Grundsätzlich gilt: Für den Eingriff in das Bauwerk selbst ist immer die Zustimmung des Eigentümers erforderlich. Wird gar in das Außenbild, statisch relevante Bauteile oder Gemeinschaftseigentum eingegriffen, so muss bei mehreren Eigentümern ein entsprechender Beschluss gefasst werden. Mit dem Beschluss des Bundestags zum Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz im September 2020 sind einige Hürden kleiner geworden. So kann nun auch ein einzelner Eigentümer Maßnahmen für Barrierefreiheit "verlangen" (die er allerdings gegebenenfalls alleine bezahlen muss), aber ein Beschluss muss dennoch herbei geführt werden.

Auch sind zahlreiche, weitere Maßnahmen durchaus unterschiedlich anzugehen, je nach Bauwerk. So ist im Mehrfamilienhaus die Gesamtnutzung für alle Bewohner zu beachten, es gibt höhere Anforderungen an den Brandschutz und, und, und.

Mit ARTA haben Sie einen Partner zur Seite, der sich in allen Bereichen auskennt, ob privat genutztes Haus im Eigentum oder auch gemieteter Wohnraum - sprechen Sie uns gerne an und fragen nach, was wir für Sie tun können.

Wo wir für Sie tätig sind

ARTA ist in vielen Regionen zu Hause

Komplettumbauten sind anspruchsvolle Tätigkeiten und wir führen generell nur das dort aus, wo wir auch gut für Sie aufgestellt sind. Für einige Leistungen arbeiten wir daher mit erfahrenen Kollegen zusammen, beispielsweise in der Fachplanung bei Eingriffen in die Baustatik, dem Möbel- oder dem Fenster-/Türenbau.  Wo dies nicht möglich ist, informieren wir Sie.
Manche der Leistungen führen wir ausschließlich im Verbund mit vollständigen Renovierungsmaßnahmen und nicht als einzelne Maßnahme. Dies kann immer dann der Fall sein, wenn Ihnen ein Einzelgewerk die gewünschte Leistung direkt vor Ort einfacher anbieten kann. Dies kann zum Beispiel bei Kücheneinbauten der Fall sein.

An allen ARTA Standorten erhalten Sie von uns immer die Leistungen Aus- und Umbau (Raumaufteilung), Bodenarbeiten und Farbkonzepte. Die weiteren Leistungen können vom Umbau-Umfang abhängen. Gerne informieren wir Sie weiter.

Und in diesen Großräumen stehen wir Ihnen für Ihren barrierefreien Umbau zur Verfügung: Landkreise Stuttgart, Ludwigsburg, Esslingen, Offenbach,  Konstanz, Heilbronn, Kassel, Pforzheim, Waldeck-Frankenberg, Darmstadt, Düsseldorf, Reutlingen, Freiburg, Mannheim, Wesel, Bielefeld, Rastatt, Nürnberg, Bonn, Hochsauerlandkreis, Erding, München,  und Günzburg.

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Barrierefreiheit - wie geht das?

Barrierefreie Umbaumaßnahmen sind individuell sehr vom Umbauziel abhängig. Dennoch gibt es einige Vorgaben die "gut zu wissen" sind.

Farbkonzepte für gutes Sehen und Orientieren

Im visuellen Bereich steht Barrierefreiheit oft für ein kontrastreiches Farbbild, ein orientierendes Farbkonzept, nicht spiegelnde Oberflächen und im Idealfall einer unterstützenden Ausleuchtung.

Mit zunehmendem Alter verändert sich das Sehvermögen der Menschen. Vor allem durch zu schwache Kontraste kann dies schnell zu Unfällen und Verletzungen führen. Sind beispielsweise Treppenstufen optisch kaum voneinander zu trennen, sind Stürze vorprogrammiert. Die am häufigsten eingesetzten Natursteine in Treppenhäuser sind beispielsweise meist in einer Struktur wie "Salz und Pfeffer" und gleichen in ihrer Oberfläche durchaus den Tarnverklebungen von neuen Autoprototypen. Und genauso schwierig wie es ist, an diesen Fahrzeugen die Konturen klar wahrzunehmen ist es auch auf den Treppen problematisch, die Trittstufen klar zu erkennen. Was auch für gesunde Menschen, die auf Ihr Mobiltelefon sehen, mitunter zur "Falle" wird.

Barrierefreie Farbgestaltung zeichnet sich daher durch helle, kräftige Farbkontraste aus, die wenige Blautöne beinhalten (im Alter lässt insbesondere die Farbwahrnehmung im blauen Spektralbereich nach).

Zusätzlich kann durch Farbkonzepte auch eine Orientierung gegeben werden, was insbesondere in Mehrfamilienhäusern eine Erleichterung sein kann. Eine schattenfreie Ausleuchtung tut ein Weiteres, haben aber zur Folge das die meist mittig angeordneten Lampen eher an die äußeren Ränder von Fluren oder Räumen angeordnet werden sollten.

Schwellenfreie Böden

Schwellen sind nicht nur Hindernisse, sie sind auch Stolperfallen im Alltag

Nicht nur für Rollatoren und Rollstühle sind Schwellen ein Problem - auch im Alltag sind die Stolperfallen schnell der kleine Grund für große Verletzungen. Je nach Bauweise können im Innenbereich Schwellen entfernt oder komplett überdeckt werden (abhängig von Unterkonstruktion, Raumhöhe usw.).Schwieriger wird es bei Zugängen in den Außenbereich, denn dort kommt zusätzlich auch noch die Bewitterung hinzu. Aus diesem Grund sind bei fachgerechter Ausführung im Normalfall immer Schwellen als Schutz vor eindringendem Wasser vorgesehen. Bodengleiche Türen sind zwar möglich, gelten aber immer als Sonderbauten und müssen gesondert betrachtet werden. 

Schwellenfreie Balkon-/Terrassenübergänge

Schwellenfreie Übergänge wie Balkontüren Terrassentüren oder Haustüren zwischen Innen- und Außenraum sind abdichtungstechnische Sonderlösungen. Im Bausprachgebrauch gelten diese als Abweichung von den sogenannten "anerkannten Regeln der Technik". Diese baurechtlich relevanten Regeln wurden eingeführt als Ausführungsform einer Bautechnik, die sich in einer Vielzahl praktischer Ausführungen bewährt haben und daher einem sachkundigen Techniker bekannt sind (sein müssen). In vielen Fällen (aber nicht zwingend) sind solche Regeln kodifiziert, sind also in anerkannte Regelwerke eingearbeitet. In vielen Fällen gelten beispielsweise einschlägige DIN-Normen als sogenannte Regel der Technik. Wird nun von den Vorgaben einer solchen Regel abgewichen, sind sorgfältige Planungen der "Sonderlösung" erforderlich um sicherzustellen, dass die Leistung Ihren gedachten Zweck auch erfüllen kann.

Als Regel der Technik werden Schwellen zwischen Innen- und Außenbereich vorgesehen um sicherzustellen, dass kein Niederschlagswasser von außen in das Wohnzimmer, die Küche oder das Schlafzimmer eindringen kann. Zusätzlich müssen die Türkonstruktionen aber auch Mindestanforderungen hinsichtlich Schlagregen, Luftdurchlässigkeit, Widerstandsfähigkeit bei Windlast sowie Vorgaben des Schallschutzes und des Wärmeschutzes erfüllen.

Prinzipiell können zwei Konstruktionsvarianten schwellenfreier Türkonstruktionen eingesetzt werden und zwar solche mit Magnettürdichtungssystemen und solche Türdichtungssysteme mit absenkbaren Bodendichtungen. Beide Varianten erfordern bauliche Entwässerungseinrichtungen die sicherstellen, dass kein Stauwasser an den Türen anstehen kann.

Raumstruktur ändern

Wohnungen können oft völlig neu aufgeteilt werden

Nicht immer eignen sich bestehende Wohnraum- bzw. Zimmeraufteilungen für eine barrierefreie Nutzung. Je nach Bedarf müssen geeignete Flächen zur Verfügung stehen, so benötigt eine rollstuhlgerechte Wohnung eine Bewegungsfläche von 150 x 150 cm, um sich in Bad oder Küche frei bewegen zu können.

Müssen in Folge Räume neu aufgeteilt werden, so können nicht tragende Wände entfernt oder tragende Wände unter Umständen anders abgefangen werden, um die erforderlichen Flächen "frei zu machen". Bei Eingriffen in das Tragwerk ist immer ein fachkundiger Planer hinzuzuziehen! Ein nachfolgender, neuer Aufbau kann dann auch in Leichtbauweise "trocken" erstellt werden und sehr schnell genutzt werden. In den "Trockenbau können dann auch Schiebetüren integriert werden, die nicht in den Raum hineinragen - ein Hindernis weniger.

Home-Liftanlagen " nachträglich eingebaut

Homelifte sind ideal für eine Nachrüstungen im privaten Wohnhaus

Homelifte eignen sich sehr gut, um 2 bis 3 Geschosse anzufahren. Als sogenannter "Aufzug nach MSV" unterliegt er den Bestimmungen für "vertikale Hebeeinrichtungen für Personen mit einer Geschwindigkeit bis 0,15m/s" und ist daher eine komfortable Alternative zu Treppen- oder Plattformliften. Im Vergleich zu herkömmlichen Aufzuganlagen sind Treppenlifte sehr kostengünstig und wartungsarm.

Der Lift selbst ist aufgebaut wie ein herkömmlicher Lift und eignet sich daher auch, Rollstühle mit Begleitpersonen zu transportieren. Der Einsatz ist vergleichbar mit einem klassischen Aufzug. Homelifte sind meist modular aufgebaut und können so als komplette Anlage frei in einem Raum aufgebaut werden. Ein Maschinenraum, eine Schachtgrube oder dergleichen wird üblicherweise nicht benötigt.

Da Homelifte die einzelnen Geschosse zumeist im Innenraum anfahren, sind entsprechende Geschossdurchbrüche erforderlich.

Baurechtliches

Auch für den barrierefreien Umbau gibt es unter Umschriften das eine oder andere zu bedenken. Dies gilt insbesondere bei Eingriffen in ein Mehrfamilienhaus, in Außenanlagen oder Außenbauteilen eines Gebäudes. Vieles davon ist in den jeweiligen Landesbauordnungen eigenständig geregelt und muss dort für jedes Bundesland einzeln geprüft werden. Die nachfolgenden Informationen können daher nur exemplarisch gelten.

Barrierefreie Zugänglichkeit im Geschossbau

Angesichts des wachsenden Anteils an älteren Menschen und an Menschen, welche in Ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt sind, sollen durch die Vorgaben der Landesbauordnungen die Wohnbedürfnisse von Menschen mit Behinderungen und/oder mobilitätseingeschränkten Menschen stärker berücksichtigt werden. Daher müssen in Wohngebäuden mit mehreren Wohnungen (Baden-Württemberg: zwei Wohnungen) die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein. In diesen Wohnungen müssen die wesentlichen Räume (Wohn- und Schlafräume, Küche, Bad, Toilette) barrierefrei nutzbar und mit einem Rollstuhl zugänglich sein. Davon darf abgewichen werden, wenn aufgrund schwieriger "Geländeverhältnisse" oder wegen eines nur hierfür notwendigen Einbaus eines ansonsten nicht erforderlichen Aufzugs oder wegen ungünstiger Bebauung diese Anforderung nur mit unverhältnismäßigem Mehraufwand zu erfüllen ist. 

Mit dieser Anforderung der LBO alleine geht keine Verpflichtung einher, eine betroffene Wohnung vollständig und nach den "anerkannten Regeln der Technik" in jeder Hinsicht barrierefrei auszugestalten - lediglich die barrierefreie Erreichbarkeit und Zugänglichkeit mit dem Rollstuhl ist in der Landesbauordnung (LBO) gefordert. Barrierefreie Zugänglichkeit steht hier folglich vor barrierefreiem Wohnraum.

Raum für Raum altersgerecht, barrierearm oder barrierefrei

Ob einzelne Räume oder umfassende Komplettumbauten - ARTA ist Ihr Handwerkspartner für den Umbau in Ihrer Wohnung in altersgerechte, behindertengerechte oder rollstuhlgerechte Wohnräume, Schlafzimmer oder Badezimmer.

Bad und WC/Toilette barrierefrei
Unsere Leistungen für ein barrierefreies Bad aus einer Hand

ARTA baut Ihr Badezimmer und Ihre Toilette innerhalb kurzer Zeit für Ihren Bedarf zu einem seniorengerechten, rollstuhlgerechten oder behindertengerechten Sanitärbereich um.

  • Dafür stellen wir zunächst eine mobile Wasch- und Toiletteneinrichtung zur Verfügung, wenn es keine andere Ausweichmöglichkeiten gibt. Denn je nach Umfang eines Badezimmerumbaus kann die Renovierung schon einige Tage in Anspruch nehmen.
  • Dann bauen wir das ab, was stört. Wir entfernen alte Waschbecken, Badewannen und Duschtassen, WC- und sonstige Sanitäreinrichtungen, Heizkörper, Boden- und Wandbeläge beziehungsweise Fliesen. Auf Wunsch entsorgen wir auch alte Badezimmermöbel.
  • In einem weiteren Schritt bereiten wir technisch vor, was an geänderten Anschlüssen erforderlich ist. Dazu gehören eventuell erforderliche, neue Zu- und Abwasserleitungen, Heizungsrohre oder Stromleitungen und Verkabelungen für Licht, Schalter oder Rufknöpfe.
  • Danach erfolgt der Aufbau mit geeigneten, barrierefreien Unterkonstruktionen, beispielweise dem Unterbau/Estrich für eine bodengleiche und schwellenfreie Dusche einschließlich den entsprechenden Entwässerungen und Abdichtungen.
  • Für den neuen Aufbau folgen dann noch neue Spülkastenvorrichtung oder weitere Vorwandinstallationen mit Verstärkungen für zusätzliche Haltegriffe, die Trockenbauverkleidung für den Nassbereich und eventuell der Unterbau für eine barrierefreie Badewanne. Wenn gewünscht wird auch eine Wand- und/oder Fußbodenheizung eingebaut.
  • Als vorletzter Schritt erfolgen die Oberflächen, also nach Ihrem Wunsch die Verlegung und Verfugung von Fliesen, Designbelägen oder Beschichtungen und das Tapezieren oder Streichen der Decke.
  • Zu guter Letzt übernehmen die ARTA Mitarbeiter den Einbau der neuen Waschbecken, WC/Toiletten, Heizkörper, Haltevorrichtungen, Haken und Halterungen, Glastüren bzw. Duschabtrennungen, den Einbau von Badmöblierung, Spiegelschränken und die Montage von Lichtschaltern, Steckdosen und Alarmknöpfen.

Fertig ist das Rundumpaket für Ihr Badzimmer.

Alle Leistungen wie Abbruch/ Rückbau, Entsorgung, Estricharbeiten, Elektroarbeiten, Sanitärarbeiten, Heizungsarbeiten, Fliesen- und Bodenbelagsarbeiten sowie Badmöblierung und Sanitärmontage erfolgen bei ARTA aus einer Hand und mit einem Ansprechpartner.

Was Sie über einen barrierefreien Umbau wissen sollten:

Was Sie über einen barrierefreien Umbau wissen sollten:

Der Umbau eines Badezimmers zu einem barrierearmen, barrierefreien oder seniorengerechten bzw. altengerechten Bad erfordert neben umfangreichem handwerklichen Wissen einiges an Besonderheiten. Eine kleine Übersicht:

Gefälle für bodengleiche, schwellenfreie Entwässerung

Wird eine bodengleiche, ebene Duschtasse mit Entwässerung gewünscht so muss das Duschwasser in einer tieferen Ebene abgeführt werden, als dies bei herkömmlicher Badezimmerausführung in der Regel vorgesehen ist. Für den komplett zur Verfügung stehenden Duschbereich muss folglich ein Gefälle bis zum Bodenauslauf (mittig oder am Rand) hergestellt werden. Und: Das Abwasser muss für eine  zulässige Entwässerung ein Mindestgefälle ermöglichen. Ein kurzer Anschlussweg von der Entwässerung der Duschtasse zum Ablaufrohr ist daher meist von Vorteil. In Einzelfällen kann die Entwässerung in die alte Estrichebene verlegt werden. Bei Zwischenböden aus Holzbalken ist unter Umständen auch die Abwasserführung zwischen den Balken möglich. 

Mini-Hebe-Anlagen

Sind die baulichen Rahmenbedingungen für den direkten Anschluss an das Fallrohr nicht gegeben, so kann mit "Mini-Hebeanlagen" das Wasser gewissermaßen "weggepumpt werden. Hierfür gibt es mehre Möglichkeiten:

  1. Eine (kleine) Hebeanlage ist eine Pumpe die eingesetzt werden kann, wenn ein Gefälle zwar vorhanden, aber nur so groß ist, dass das Gefälle bis zu einer Wandverkleidung oder einem Bademöbel abgeführt werden kann. Dort wird dann die Hebeanlage integriert und pumpt das Wasser von dort aus bis zur nächsten Gefälleleitung. Solche Hebeanlagen sind trotz kleiner Abmessungen von unter 30 cm auf 20 cm Größe sehr leistungsstark und können auch mehrere Anschlüsse versorgen, bspw. auch noch von den Waschtischen. Förderhöhen von 5 Metern sind möglich und damit auch der Einsatz in Geschossen, die bisher nicht mit Abwasseranlagen angeschlossen sind.
  2. Eine Bodenablaufpumpe ist eine Kombination aus Bodenablauf und Pumpe. Diese werden in den neuen Duschboden integriert und mit verfliest. Sobald das Duschwasser in den Behälter der Bodenablaufpumpe läuft, beginnt die kleine Pumpe das Wasser kaum hörbar bis zur nächsten Gefälleleitung zu pumpen.
  3. Eine Linearentwässerung mit Bodenablaufpumpe. Bei einer Linearentwässerung wird das Wasser über eine randnahe Rinne aufgefangen und zu einer leistungsstarken Bodenablaufpumpe geleitet und von dort aus ebenfalls wieder zur nächsten Gefälleleitung gepumpt.
    Bodenablaufpumpen können das Wasser über 1 Meter Höhe anheben und ermöglichen damit die Ableitung des Duschwassers auch in einer Wandverkleidung.
Fußbodenheizung, Wandheizung

Um Fußboden- oder Wandheizungen nachträglich einzubauen sind elektrische Niedervoltsysteme eine hervorragende Möglichkeit. Als Niedervoltsystem ausgeführt geht von den Systemen auch im Nassbereich keine Gefahr aus. Diese ist allerdings ohnehin nicht gegeben, denn die Heizungssystem werden unter den Belägen angebracht, also direkt unter den Fliesen oder den Designbelägen. Durch den direkten Kontakt mit den dekorativen Oberflächen heizen sich diese Flächen sehr schnell auf angenehme Temperaturen auf. Auch bei kalten Außenmauern kann so ohne lange Vorheizzeit eine behagliche Temperatur eingestellt werden. 

Die Heizungen können auch direkt im Wandbereich von Duschen und als Handtuchheizung hinter einem einfachen Handtuchhalter angebracht werden. Zusätzliche, wassergeführte Heizkörper sind in der Regel nicht zusätzlich erforderlich. Damit ist eine weitere Barriere im Badezimmer oder in der Toilette vermieden.

Toilette für Senioren und Menschen mit Behinderungen

Eine Toilette gehört sicherlich zu den intimsten Lebensbereichen eines Menschen. Ein wichtiges Ziel bei dem Umbau zu einem barierearmen oder barrierefreien Bad beziehungsweise Toilette/WC ist folglich, die möglichst lange und eigenständige Nutzung des "stillen Örtchens" zu ermöglichen. 

Das "Problem" beginnt dabei oftmals schon bei der Raumaufteilung. Sind Bad und WC eigenständige Räume, so ist das WC für die Nutzung mit dem Rollstuhl oft ungeeignet. Wer noch beweglich ist profitiert hingegen unter Umständen von der einfachen Möglichkeit, seitliche Halterung an den Wänden zur Unterstützung der Zuwege anzubringen. Allerdings darf nicht übersehen werden, dass in solchen engen Räumen eine Hilfe durch Dritte (insbesondere im Notfall) praktisch kaum möglich ist. Eine solche Lösung kann daher nur für weitegehend selbstständige Personen umgesetzt werden. Wo der Raum jedoch nicht ausreicht bedarf es entweder eines weiteren WC´s im Badezimmer - wo dieses nicht bereits vorhanden ist, reicht jedoch auch dort in der Regel der Platz zur Nachrüstung nicht aus. Oder Bad und WC werden zusammen gelegt. Da aufgrund der Zu- und Ableitungen des Wassers beziehungsweise Abwassers die Räume meist nebeneinander liegen, ist dies baulich oft möglich. ARTA übernimmt für Sie die statischen Prüfungen, den Rückbau bestehender Wände und das Zusammenlegen von Bad und WC.

Werden Bad und Toilette neu angelegt, gibt die DIN 18040-2 die Planungsgrundlagen vor. Diese sieht vor, das als Bewegungsfläche vor dem WC eine Fläche von mindestens 120 mal 120 cm, bezwiehungsweise für Rollstuhlfahrer 150 x 150 cm  zur Verfügung stehen muss. Dabei dürfen sich die Bewegungsflächen mit denen von Waschtisch, Dusche usw. überlagern.

Wer bei der Beweglichkeit eingeschränkt ist, der weiß, dass ein WC mit angepasster Montagehöhe ein Segen ist. Die Richtlinie VDI 6008 Blatt 2 gibt hier empfohlene Montagehöhen für WCs und weitere Sanitärmöblierung sowie der Haltegriffe in  Abhängigkeit von der Körpergröße aus. Zwar wird im privaten Bereich die Einrichtung meist von denselben Personen genutzt - dennoch empfiehlt es sich, höhenverstellbare Sanitärgegenstände vorzusehen. Ein höhenverstellbares WC oder ein WC-Lift sind so ein wichtiges Ausstattungsmerkmal in der Toilette, die gerade beim Umbau eines Badezimmers/ einer Toilette direkt vorgesehen werden sollte. Die komplette Hebeanlage kann dann unter einer Vorwandkonstruktion "versteckt" werden.

Eine höhenverstellbares Toilette lässt sich ohne viel Kraft in der Höhe verändern, selbst unter Belastung, wenn man also bereits in sitzender Position Unbehagen bei der Höhe empfindet. WC-Lifte können Unterputz oder Aufputz eingebaut werden und eigen sich daher auch hervorragend für die Nachrüstung im Altbau/ Bestandsbau.

Zur Ausstattung einer barrierefreien bzw. altengerechten Toilette gehört zu guter Letzt eine Haltevorrichtung, die einem bei der die Drehung oder den Wechsel vom Rollstuhl sicher ermöglicht. Eine Rückenstütze und Alarmknöpfe können die behindertengerechte Toilette sinnvoll ergänzen.

Wo wir für Sie tätig sind

ARTA ist in vielen Regionen zu Hause

Komplettumbauten sind anspruchsvolle Tätigkeiten und wir führen generell nur das dort aus, wo wir auch gut für Sie aufgestellt sind. Für einige Leistungen arbeiten wir daher mit erfahrenen Kollegen zusammen, beispielsweise in der Fachplanung bei Eingriffen in die Baustatik, dem Möbel- oder dem Fenster-/Türenbau.  Wo dies nicht möglich ist, informieren wir Sie.
Manche der Leistungen führen wir ausschließlich im Verbund mit vollständigen Renovierungsmaßnahmen und nicht als einzelne Maßnahme. Dies kann immer dann der Fall sein, wenn Ihnen ein Einzelgewerk die gewünschte Leistung direkt vor Ort einfacher anbieten kann. Dies kann zum Beispiel bei Kücheneinbauten der Fall sein.

An allen ARTA Standorten erhalten Sie von uns immer die Leistungen Aus- und Umbau (Raumaufteilung), Bodenarbeiten und Farbkonzepte. Die weiteren Leistungen können vom Umbau-Umfang abhängen. Gerne informieren wir Sie weiter.

Und in diesen Großräumen stehen wir Ihnen für Ihren barrierefreien Umbau zur Verfügung: Landkreise Stuttgart, Ludwigsburg, Esslingen, Offenbach,  Konstanz, Heilbronn, Kassel, Pforzheim, Waldeck-Frankenberg, Darmstadt, Düsseldorf, Reutlingen, Freiburg, Mannheim, Wesel, Bielefeld, Rastatt, Nürnberg, Bonn, Hochsauerlandkreis, Erding, München,  und Günzburg.

Fördermittel, Zuschüsse, Steuerersparnisse

Altengerechte und barrierearme Sanierungen oder Umbauten sind aufwendiger als herkömmliche Modernisierungen. Für barrierefreie Modernisierungen erhöht sich der Aufwand noch einmal um eine Stufe. Da ist es hilfreich, wenn man finanzielle Unterstützung bei der Modernisierung einsetzen kann. Eine Übersicht.

Handwerkerleistungen steuerlich absetzen

Betrag: bis zu 1.200 Euro Abzug von der Steuerlast

Handwerkerleistungen können im Grunde jeder für jede Handwerksarbeit von der Steuer abgesetzt werden - das ist nicht an barrierearmen oder barrierefreien, altersgerechten Umbau gebunden. 20 Prozent der Arbeitskosten können direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden. Materialkosten oder Fahrtkosten werden nicht berücksichtigt - der Handwerker muss seine Rechnung daher getrennt nach Lohn (Arbeitskosten) und den weiteren Kosten aufteilen. Maximal können die 20% von 6.000 Euro abgezogen werden - immerhin die Summe von 1.200 Euro können daher direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden.

Die Bedingungen, die erfüllt werden müssen sind:

  • Ausweis der reinen Arbeitskosten innerhalb der Rechnung, getrennt von Material und Fahrtkosten. Das ist auch anteilig (prozentual) möglich.
  • Die Handwerkerleistung muss für eine selbst genutzte (selbst bewohnte) Immobilie gelietet worden sein.
  • Die Zahlung muss bargeldlos erfolgen, also beispielsweise per Überweisung.
  • Die Arbeiten dürfen nicht in Verbindung mit einem Neubau entstehen.
Investitionszuschuss "Barrierereduzierung" der KfW

Betrag: bis 6.250 Euro Zuschuss

Der Zuschuss "455-B" der Kreditanstalt für Wiederaufbau fördert eine Vielzahl an Modernisierungsmaßnahmen, mit denen Barrieren reduziert und der Wohnkomfort erhöht werden kann. Die verschiedenen Maßnahmen können auch kombiniert werden. Zu den zuschussfähigen Maßnahmen gehören:

  1. Wege zum Gebäude und Wohnumfeldmaßnahmen
    Hierunter fallen beispielsweise barrierefreie Zugangswege, KFZ-Stellplätze, Abstellplätze (für Rollatoren, Rollstühle aber auch Kinderwagen oder Fahrräder) und deren Überdachung.
    Ab 3 Wohneinheiten können im Mehrfamilienhaus auch Gemeinschaftsflächen erstellt werden, wie Sitzflächen, Sichtschutzvorrichtungen oder Grünanalgen

  2. Eingangsbereich und Wohnzugang
    Hierzu gehören Barrierebeseitigungen im Haus- oder Wohnungszugang wie bspw. der Verbreiterung von Türanlagen, Treppengeländern oder Absturzvorrichtungen, Umbau von Schließanlagen und Biefkastenanlagen, Beleuchtungen, Vergrößern von Eingangsbereichen oder alternativem Bewegungsraum, Wartebereichen im Hauseingang oder Überdachungen und Windfänge.

  3. Überwindung von Treppen und Stufen
    Das Nachrüsten oder die Verbesserung von Aufzugsanlagen oder der Einbau von TReppenliften, Plattformliften oder Hebeliftanlagen gehört als technische Anlage hier ebenso dazu, wie der "konventionelle" Umbau von Treppenlagen in barrierefreier Form, bspw. durch Rampen oder Brücken jeder Art.

  4. Umgestaltung der Raumaufteilung und Schwellenabbau
    Für die Änderung der Raumaufteilung beispielsweise durch Rückbau und Neuerstellung von Wänden oder Unterteilung von Räumen einschließlich aller zugehörigen technischen Leistungen wie Verlegen von Strom, Wasser- oder Heizleitungen können ebenso Zuschüsse eingesetzt werden wie für die Verbreiterung und Erneuerung von Türdurchgängen und Türen, der Beseitigung von Schwellen oder allen Maßnahmen, welche die Zugänglichkeit von Terrassen, Loggien oder Balkonen ermöglichen.

  5. Badumbau
    Meist sind die bestehenden Badezimmerquerschnitte für barrierereduzierte Bauweise ungeeignet. Für den Umbau des Badezimmergrundrisses kann der Zuschuss daher ebenso verwendet werden wie für den Einbau schwellenfreierr, bodengelicher Duschplätze und Duschklappsitze/ Duschsitze. Auch die Modernisierung aller Sanitärmöbel wie WC, Bidet, Waschbecken, Badewannen oder Badewannenliftsysteme ist der Zuschuss einsetzbar.

  6. Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag
    Altersgerechte oder behindertengerechte Assistenzsysteme sind eine wertvolle Unterstützung beim Erhalt der Eigenständigkeit. Mit den Zuschüssen kann eine Vielzahl an Einzelmaßnahmen gefördert werden, wie beispielsweise:
    > Bedienungs- und Antriebs­systeme für Türen, Rollläden, Fenster, Tür­kommunikation, Beleuchtung, Heizung- und Klima­technik
    > Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik
    > Baugebundene Not-, Ruf- und Unterstützungssysteme
    > Modernisierung von Bedienelementen
    > Einbau von Stütz- und Halte­systemen einschließlich Maß­nahmen zur Nachrüstung
    > Maßnahmen zur Verbesserung der Orientierung und Kommunikation

  7. Gemeinschaftsräume und Mehrgenerationenwohnen
    Werden Räume in einem Mehrfamilienhaus umgebaut oder neu geschaffen können Wohnungseigenümergemeinschaften ab 3 Wohneinheiten den Zuschuss der KfW erhalten.

  8. Umwidmung, Wohnflächenerweiterung oder Wohnflächenteilung
    Gefördert wird mit dem KfW Zuschuss "Barrierereduzierung" auch der Umbau von bisherigen Nichtwohnflächen zu einer barrierearmen Wohnfläche (Achtung: Hier sind ganz besonders die Vorgaben der Landesbauordnungen einzuhalten).
    Davon auch erfasst sind Anbauten oder Ausbauten vormals nicht genutzter Gebäudeteile oder Räume (soweit keine neue, eigenständige Wohneinheit dadurch entsteht).

  9. Kauf von barrierearm umgebauten Wohnraum
    Beim Ersterwerb eines barrierearm reduzierten Wohnraums wird der Anteil des Kaufpreises gefördert, der auf die barrierereduzierenden Umbaumaßnahmen entfällt, sofern diese im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen sind.

Die Bedingungen, die erfüllt werden müssen:
>  Die Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden
> Die Arbeiten müssen den technischen Mindestanforderungen entsprechen

Gefördert werden:

> Privatpersonen, unabhängig von Ihrem Alter die entweder Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal 2 Wohneinheiten oder einer Wohnung sind
> Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer bereits sanierten Wohnung
> Eine Wohnungseigentümergemeinschaft die aus Privatpersonen besteht 
> Mieter