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Wissenswertes

"Wenn Wohnen krank macht" Sendung BF vom 11.03.2012

Einen interessanten Beitrag zum Thema Schadstoffe sendete der Bayerische Fernsehen im Rahmen seiner Sendereihe „Faszination Wissen“ am So, 11.03.2012 um 21:15 Uhr unter dem Titel „Schimmel, Lacke, Lösungsmittel - Wenn Wohnen krank macht“. Weiterlesen …

Völlig neuer Dämmstoff für Innendämmung

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Weiterführende Informationen

Der ARTA Wärmedämmrechner

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Energiesparverordnung

Die Energieeinsparverordnung ENEV (Deutschland)

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist eine deutsche Verordnung auf der Grundlage des Energie-Einsparungsgesetzes (EnEG), die am 1. Februar 2002 in Kraft getreten ist und die bis dahin gültige Wärmeschutzverordnung (WSchV) und die Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV) zusammengefasst und ersetzt hat. Seit Ihrer Einführung wurde sie durch zahlreiche Novellen erweitert und ergänzt, zuletzt zum 01.10.2007.

Zum 01.01.2009 war die Umsetzung der ENEV 2009 vorgesehen, die eine weitere Verbesserung der Energieersparnis des Neubauniveaus um 30 Prozent im Vergleich zum Neubau-Niveau 2007 vorsieht. Diese Stufe der ENEV ist aktuell jedoch noch nicht ratifiziert!

Ihre rechtliche Bedeutung als Verordnung ist am leichtesten zu verstehen, wenn man als Vergleich die Straßenverkehrs"ordnung" heranzieht. Sprich: auch wenn die EnEV nicht selbst ein "Gesetz" ist, hat sie doch bindenden Charakter, Verstöße können geahndet werden!

Gültigkeitsbereich

Die Energie-Einsparverordnung gilt ausschließlich in Deutschland für

Grundsätzlicher Geltungsbereich:

  1. für Gebäude, deren Räume unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden, und
  2. für Anlagen und Einrichtungen der Heizungs-, Kühl-, Raumluft- und

Beleuchtungstechnik sowie der Warmwasserversorgung in Gebäuden nach Nummer 1.

Spezieller Geltungsbereich:

  1. Gebäude mit normalen Innentemperaturen (Gebäude, die nach ihrem Verwendungszweck auf eine Innentemperatur von mindestens 19 Grad Celsius und jährlich mehr als vier Monate beheizt werden, sowie Wohngebäude, die ganz oder deutlich überwiegend zum Wohnen genutzt werden),
  2. Gebäude mit niedrigen Innentemperaturen (Gebäude, die nach ihrem Verwendungszweck auf eine Innentemperatur von mehr als 12 Grad Celsius und weniger als 19 Grad Celsius und jährlich mehr als vier Monate beheizt werden) einschließlich ihrer Heizungs-, raumlufttechnischen und zur Trinkwarmwasserbereitung dienenden Anlagen.

Die Energie-Einsparverordnung gilt nicht für

  • Betriebsgebäude, die im wesentlichen zur Haltung von Tieren dienen (Stallungen)
  • Betriebsgebäude, die über lange Zeiträume offen gehalten werden müssen 
  • Bauwerke unter Tage 
  • Räume zur Zucht und Verkauf von Pflanzen (Gewächshäuser)
  • Traglufthallen, Zelte und ähnliche, mobile Gebäudestrukturen zum wechselnden Auf- und Abbau
  • provisorische Gebäude (Nutzungsdauer unter 2 Jahren)
  • sonstige handwerkliche, landwirtschaftliche, gewerbliche und industrielle Betriebsgebäude, die nach ihrer Zweckbestimmung auf eine Innentemperatur von weniger als 12 Grad Celsius oder jährlich weniger als vier Monate beheizt sowie jährlich weniger als zwei Monate gekühlt werden.

Ausnahmen gelten für denkmalgeschützte Gebäude.

Ziel der EnEV

Grundsätzlich war die ENEV erforderlich, um europäisches Regelwerk zu harmonisieren. Mit der ENEV wurde im Vergleich zu der vorher geltenden Wärmeschutzverordnung nicht nur die energetische Effizienz einzelner Bauteile erhöht, sondern vielmehr ein völlig neues "Energiebilanzverfahren" für Gebäude eingeführt.

Die "Bilanzierung" bezieht sich darauf, dass der Verbrauch der sogenannten Primärenergie eines Gebäudes ermittelt wird - unter Berücksichtigung aller Wärmeverluste aber auch aller Wärmegewinne, wie zum Beispiel solarer Wärmegewinne oder Wärmeabgabe von Maschinen.

Und noch ein Novum führte die ENEV ein: Sie führte sinnvoll die Heizungsanlagenverordnung und die Wärmeschutzverordnung zusammen. Auch dieser Schritt war letztlich notwendig, um eine Gesamtbilanzierung aus Heizungsanlageneffizienz, baulichem Wärmeschutz und -speicherung und sonstiger Energiegewinne überhaupt "rechenbar" zu bekommen.

Durch das Verfahren der Bilanzierung wird es im Rahmen der ENEV auch möglich, Schwächen eines Systemes (zum Beispiel Anlagentechnik) mit Stärken anderer Systeme (zum Beispiel baulicher Wärmeschutz) miteinander zu verrechnen.

Dabei betrachtet die ENEV im Bewusstsein zunehmender Energieaufwendungen für Kühl- und Klimanlagen nicht nur den winterlichen sondern erstmalig auch den sommerlichen Wärmeschutz.

Alternative Energieversorgungssysteme

Und noch ein Novum beinhaltet die ENEV: Die Verpflichtung zur Prüfung alternativer Energieversorgungssysteme bei zu errichtenden Gebäuden mit mehr als 1.000 Quadratmetern Nutzfläche (zum Beispiel neu gebauten Mehrfamilienhäusern).

Dabei ist ein besonderes Augenmerk auf die Einsetzbarkeit dezentraler Energieversorgungssysteme auf der Grundlage von erneuerbaren Energieträgern, Kraft-Wärme-Kopplung, Fern- und Blockheizung, Fern- und Blockkühlung oder Wärmepumpen, vor Baubeginn zu prüfen - und zwar immer nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit (!) und der Ökologie unter Berücksichtigung des jeweiligen, allgemeinen Wiisenstandes ("Stand der Technik".

Erstmals wurde damit mit der ENEV die Thematik der regenerativen Energieträger zur "Pflicht".

Luftdichtheit von Gebäuden

Um die Energieeffizienz eines Gebäudes zu optimieren ist es von grundsätzlicher Bedeutung, Wärmeverluste soweit möglich zu reduzieren. Hierbei kommt der Luftdichtheit eines Gebäudes eine besondere Bedeutung zu, was einem schmalen Grad zwischen Minimierung der Wärmeverluste durch Lüftung und ausreichender Frischluftversorgung entspricht.

Die ENEV regelt daher vor allem die unkontrollierten Energieverluste durch undichte Bauteile und Fugen (Bauteilanschlüsse wie Wand/Decke oder Fenster/Wand etc.)

In welchem Umfang eine Frischluftzufuhr zu sichern ist, wird hingegen nicht geregelt. Es heißt an dieser Stelle wörtlich: "Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass der zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderliche Mindestluftwechsel sichergestellt ist."

Je nach Hausstandard (wie zum Beispiel Niedrighausstandard oder Passivhausstandard) ist dies nur mit einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung zu leisten, gegebenenfalls in Verbindung mit einer Wärmepumpe.

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