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Wissenswertes

"Wenn Wohnen krank macht" Sendung BF vom 11.03.2012

Einen interessanten Beitrag zum Thema Schadstoffe sendete der Bayerische Fernsehen im Rahmen seiner Sendereihe „Faszination Wissen“ am So, 11.03.2012 um 21:15 Uhr unter dem Titel „Schimmel, Lacke, Lösungsmittel - Wenn Wohnen krank macht“. Weiterlesen …

Völlig neuer Dämmstoff für Innendämmung

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Weiterführende Informationen

Der ARTA Wärmedämmrechner

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Der Energieausweis (früher Energiepass)

Der Energieausweis ist ein Dokument, das ein Gebäude ähnlich einem Fahrzeug unter dem Gesichtspunkt seiner Energieeffizienz einstuft. Je nach Verfahren wird hierzu der Energiebedarf oder der Energieverbrauch ermittelt.+

In Deutschland ist die Handhabung des Energieausweises in der EnEV geregelt, in Österreich durch das EnergieausweisvorlageGesetz (EAVG) sowie korrespondierender Landesgesetze.

Durch die Erstellung des Energieausweises soll der "Energiekonsum" eines Gebäudes in einfacher und vergleichbarer Form ermittelbar und darstellbar werden, um Besitzern von Immobilien Einsparpotenziale zu verdeutlichen, aber auch (neuen) Mietern oder Immobilienerwerbern den energetischen Substanzwert eines Gebäudes und die damit verbundenen Unterhaltskosten zu verdeutlichen.

Über diese "Marktsteuerung" aufgrund ausbleibender Miet- oder Immobileninteressenten erwartet sich die Politik einen wachsenden Druck auf Besitzer zur energetischen Verbesserung ihrer Gebäude.

Entsprechend sind die Energieausweise Dokumente, die sowohl im Mietvertrag als auch im Kaufvertrag einen relevanten Vertragsbestandteil darstellen und daher auch nur von sachkundigen Energieberatern erstellt werden dürfen.

Bei der Ermittlung der Energieeffizienz des Gebäudes werden alle relevanten Daten herangezogen: Die Gebäudehülle (Fenster, Dach, Fassade, Keller) und die Heiz-Anlagentechnik/ Warmwasserversorgung.

Aus der Gebäudeanalyse resultiert zweierlei: Eine Bewertung des Gebäudes im Vergleich zu Referenzgebäuden und eine Empfehlung zur energetischen Verbesserung – falls notwendig. Mit Ausnahme von einer Isolierung der Kellerdecke und des Dachgeschosses gibt es allerdings keine Verpflichtung, die Maßnahmen umzusetzen.

Welche Ausweisarten gibt es? Ausweisarten

Der Energieausweis kann als verbrauchsorientierter oder als bedarfsorientierter Energieausweis erstellt werden.

Beim verbrauchsorientierte Energieausweis wird der mittlere Öl- bzw. Gasverbrauch der letzten drei Jahre zu Grunde gelegt und auf die zu nutzende Fläche des gesamten Gebäudes bezogen. Je größer die Wohneinheiten sind, umso genauer ist dieser Wert. Umgekehrt überwiegt bei kleineren Einheiten in zunehmendem Maße individuelles Verhalten. Die Ermittlung des Energiebedarfes auf diesem Weg ist sehr einfach, lässt aber nur bedingt Schlüsse für die zukünftige Energieeffizienz zu. Auch sind Verbesserungsmaßnahmen auf diesem Weg nicht zu ermitteln.

Beim bedarfsorientierten Energieausweis wird der Energiebedarf auf der Grundlage normierter Bedingungen errechnet. Diese Form der Bedarfsermittlung ist erheblich aufwändiger, spiegelt aber mehr die Relevanz der baulichen Konstruktion für den Energiebedarf wider. Für kleinere Gebäudeeinheiten (Häuser bis 4 Einheiten) die vor dem 01.11.1977 errichtet oder nachgerüstet wurden, ist der bedarfsorientierte Energieausweis daher grundsätzlich Pflicht. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Bauantrags.

Wann muss der Ausweis erstellt werden?

Für Wohngebäude ist grundsätzlich kein Energieausweis erforderlich, wenn sich weder an den Miet- noch an den Eigentumsverhältnissen etwas ändert.

Ab dem 01.07.2008 müssen Verkäufer und Vermieter von Wohneigentum Interessenten dann aber einen Energieausweis vorlegen. Für Gebäude, die nach 1965 errichtet wurden beginnt diese Pflicht am 01.01.2009.

Für kleine Häuser mit bis zu 4 Wohneinheiten und Baujahr vor dem 01.11.1977 (es gilt das Datum des Bauantrages) ist ein Bedarfsausweis erforderlich, ansonsten kann ein Bedarfs- oder Verbrauchsausweis erstellt werden.(Bis zum 01.10.2008 gilt noch eine Übergangsfrist für kleine Häuser, die auch für diese Gebäude den verbrauchsorientierten Energieausweis zulässt. Ebenfalls sind Ausnahmen vorgesehen, wenn die Gebäude bei Ihrer Errichtung bereits die Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllt haben.)

In großen, öffentlichen Einrichtungen mit über 1.000 qm Nettogrundfläche und starkem Publikumsverkehr muss der Energieausweis an hervorgehobener Stelle ausgehängt werden (bedarfs- oder verbrauchsorientierter Energieausweis). Gebäude ohne Publikumsverkehr benötigen keinen Energieausweis.

Gewerblich genutzte Gebäude (Nichtwohngebäude) benötigen ab dem 01.07.2009 einen Energieausweis bei Neuvermietung oder Verkauf (bedarfs- oder verbrauchsorientierter Energieausweis).

Der Energieausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren.

Wer erstellt den Energieausweis?

Ausstellungsberechtigt sind Architekten, Ingenieure Handwerksmeister und staatlich geprüfte Techniker, die einen Nachweis zur Sachkunde erworben haben.

ARTA Management für das Handwerk GmbH & Co.
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Ludwigsburg , Baden Württemberg , 71636 Deutschland
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