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Wissenswertes

"Wenn Wohnen krank macht" Sendung BF vom 11.03.2012

Einen interessanten Beitrag zum Thema Schadstoffe sendete der Bayerische Fernsehen im Rahmen seiner Sendereihe „Faszination Wissen“ am So, 11.03.2012 um 21:15 Uhr unter dem Titel „Schimmel, Lacke, Lösungsmittel - Wenn Wohnen krank macht“. Weiterlesen …

Völlig neuer Dämmstoff für Innendämmung

ARTA verfügt für die Innendämmung über einen neuen, innovativen Dämmstoff, der einen maximalen Dämmwert bei minimaler Dicke bietet. Weiterlesen …

Weiterführende Informationen

Der ARTA Wärmedämmrechner

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Begriffe und Bezeichnungen

Die Hochhausgrenze

Die sogenannte Musterbauordnung MBO teilt Gebäude in fünf sogenannte Gebäudeklassen ein:

Gebäudeklasse 1:
Freistehende Gebäude bis 7 m Höhe und max.2 Nutzungseinheiten mit nicht mehr als 400 m2, sowie freistehende landwirtschaftliche Gebäude,

Gebäudeklasse 2:
Gebäude bis 7 m Höhe und max. 2 Nutzungseinheiten mit nicht mehr als 400 m2

Gebäudeklasse 3:
Sonstige Gebäude bis 7 m Höhe

Gebäudeklasse 4:
Gebäude bis 13 m Höhe und Nutzungseinheiten mit nicht mehr als 400 m2 in einem Geschoss

Gebäudeklasse 5:
Sonstige Gebäude bis 22 m Höhe (gemeinhin als Hochhausgrenze bezeichnet) sowie unterirdische Gebäude.

Für den Wärmeschutz ist insbesondere die sogenannte Hochhausgrenze von Bedeutung, da nur bis maximal der Hochhausgrenze mit Dämmstoffen der Brandschutzklasse B 1 (schwerentflammbar) gedämmt werden darf. Ab der Überschreitung dieser Bauhöhe (gemessen ab der Oberkante des natürlichen Geländes) muss die gesamte Fläche in der Baustoffklasse "nichtbrennbar" ausgeführt werden (und nicht nur die übersteigende Fläche!).

Die Musterbauordnung

Für die Bauordnungen sind in Deutschland die einzelnen Bundesländer verantwortlich. Sie regeln die Bestimmungen und Vorschriften, wie gebaut werden darf. Dabei berühren Sie sowohl die Ausführung des Baukörpers selbst (z.B. baulicher Brandschutz, Standsicherheit, Wärmeschutz) wie auch die Bebauung des Grundstücks an sich (z.B. Grenzabstand, Verkehrssicherheit). Darüber hinaus regeln die Bauordnungen auch die Formalien des Bauordnungsrechts wie das Baugenehmigungsverfahrens etc.

Um eine Harmonisierung der Landesbauordnungen (LBO) sicher zu stellen, koordiniert die gemeinsame Bauministerkonferenz der deutschen Bundesländer ihre Bauordnungen. Im Rahmen dieser Tätigkeit wurde durch eine Sachverständigenkommission die sogenannte "Musterbauordnung" erstellt, die so gewissermaßen die "Mutter" aller deutschen Bauordnungen ist. Entsprechend ähneln sich Aufbau und Struktur der bundesdeutschen Bauordnungen.

In Österreich ist das Bauordnungsrecht ebenfalls Sache der Bundesländer. Teilweise können jedoch auch Vorschriften der jeweiligen Gemeinden für das örtliche Bauordnungsrecht relevant sein.

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